Bundestarifregister
Von den rund 70.000 als gültig in das Tarifregister eingetragenen Tarifverträgen sind zur Zeit 501 allgemeinverbindlich (233 Ursprungs- und 268 Änderungs- bzw. Ergänzungstarifverträge), darunter 172, die (auch) in den neuen Bundesländern gelten. In dem untenstehenden Verzeichnis sind alle für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge in ihrer zur Zeit gültigen Fassung aufgeführt. Die Tarifverträge werden in dem Verzeichnis so lange als gültig geführt, bis die vollständige Beendigung der Allgemeinverbindlichkeit in das Tarifregister eingetragen wird.
Es empfiehlt sich deshalb - u.a. auch, weil dieses Verzeichnis nicht zu jedem Tarifvertrag alle Einzelheiten enthalten kann - im Einzelfall Auskunft unter Bezeichnung des in Betracht kommenden Tarifvertrages und Zeitraumes einzuholen beim
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat IIIa8 53107 Bonn

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